Dieser Software-Lizenzvertrag („Vertrag“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und der StatInsight UG (haftungsbeschränkt) („Lizenzgeber“) über die Nutzung des Softwareprodukts StatInsight („Software“). Mit der Installation, dem Kopieren oder der Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, installieren oder nutzen Sie die Software nicht.
1. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software unter folgenden Bedingungen:
- Lizenz pro Gerät: Die Software darf pro erworbener Lizenz auf einem einzelnen Gerät installiert und genutzt werden.
- Netzwerk-/Akademische Lizenz: Die Software darf auf mehreren Geräten genutzt werden, entsprechend der Anzahl der erworbenen Lizenzen. Kontaktieren Sie uns für Mengenpreise.
- Laufzeit: Lizenzen sind als Monats- oder Jahresabonnement erhältlich. Die weitere Nutzung setzt eine rechtzeitige Verlängerung voraus.
2. Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es untersagt:
- die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren;
- die Software oder den Lizenzschlüssel ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers zu verbreiten, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder zu übertragen;
- einen Lizenzprüfmechanismus zu umgehen oder dies zu versuchen;
- die Software für Zwecke zu nutzen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
3. Demo-Lizenz
Zur Bewertung vor dem Kauf steht eine kostenlose 14-tägige Demo-Lizenz zur Verfügung. Sie bietet für die Testphase den vollen Funktionsumfang und erfordert keine Kreditkarte. Die Demo-Lizenz kann einmal pro Gerät aktiviert werden. Kunden wird dringend empfohlen, die Demo vor dem Kauf zu nutzen, um zu prüfen, ob die Software ihre Anforderungen erfüllt.
4. Art der Software — Bibliotheken Dritter
Die Software ist ein grafisches Oberflächenwerkzeug, das die Anwendung statistischer Methoden erleichtert. Sie ruft etablierte, quelloffene wissenschaftliche Bibliotheken auf, darunter SciPy, statsmodels, NumPy, scikit-learn, pingouin und lifelines („Bibliotheken Dritter“).
- Sämtliche statistischen Berechnungen, Ausgaben, p-Werte, Teststatistiken, Koeffizienten, Konfidenzintervalle und zugehörigen Ergebnisse werden ausschließlich von diesen Bibliotheken Dritter erzeugt. Der Lizenzgeber hat keine Kontrolle über deren interne Berechnungslogik.
- Die Software übergibt vom Nutzer bereitgestellte Daten an diese Bibliotheken und stellt die Ergebnisse strukturiert dar. Der Lizenzgeber gibt keine eigenständige Zusicherung ab, dass ein von einer Bibliothek Dritter erzeugtes Ergebnis mathematisch korrekt, statistisch angemessen oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
- Fehler, Ungenauigkeiten oder unerwartete Ergebnisse, die aus einer Bibliothek Dritter herrühren, liegen außerhalb der Verantwortung des Lizenzgebers. Dem Lizenznehmer wird empfohlen, Ergebnisse unabhängig zu prüfen, wenn kritische Entscheidungen davon abhängen.
5. Pflichten des Nutzers und Eingabedaten
- Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für Qualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung und Rechtmäßigkeit aller in die Software eingegebenen oder von ihr verarbeiteten Daten („Eingabedaten“).
- Falsche, unvollständige, falsch beschriftete oder anderweitig ungeeignete Eingabedaten führen zu falschen, irreführenden oder bedeutungslosen Ergebnissen. Der Lizenzgeber trägt keine Verantwortung für Ausgaben, die aus mangelhaften Eingabedaten entstehen.
- Der Lizenznehmer ist für die Wahl des geeigneten statistischen Tests oder Verfahrens für seine konkrete Forschungsfrage, sein Studiendesign und seine Datenmerkmale verantwortlich. Automatische Testvorschläge der Software stellen keine professionelle statistische Beratung dar und sind möglicherweise nicht in jedem Kontext angemessen.
- Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass er zur Verarbeitung aller in die Software eingegebenen personenbezogenen oder sensiblen Daten berechtigt ist, einschließlich der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
6. Keine professionelle Beratung
- Die Software und alle von ihr erzeugten Ausgaben dienen ausschließlich Informations- und allgemeinen Analysezwecken. Nichts, was die Software erzeugt, stellt eine professionelle statistische, medizinische, klinische, finanzielle, rechtliche oder sonstige reglementierte fachliche Beratung dar.
- Der Lizenznehmer darf sich bei Entscheidungen mit erheblichen medizinischen, klinischen, finanziellen, rechtlichen, regulatorischen oder sicherheitsrelevanten Folgen nicht allein auf die Ausgabe der Software verlassen, ohne eine unabhängige Prüfung durch eine qualifizierte Fachperson.
- Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jede Verantwortung für Entscheidungen ab, die der Lizenznehmer oder Dritte auf Grundlage der von der Software erzeugten Ausgaben treffen.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) einschließlich der geltenden Steuern, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). StatInsight speichert keine Kartendaten. Lizenzschlüssel werden nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung elektronisch ausgestellt. Bei Nichtzahlung endet die Lizenz automatisch.
8. Erstattungsrichtlinie
Reguläre Erstattungen
- 1-Monats-Lizenz: Volle Erstattung innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf, sofern der Lizenzschlüssel nicht aktiviert wurde.
- 1-Jahres-Lizenz: Volle Erstattung innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf, sofern der Lizenzschlüssel nicht aktiviert wurde.
Erstattungen nach Aktivierung in Ausnahmefällen
Nach der Aktivierung kann eine Erstattung gewährt werden, wenn eine technische Inkompatibilität oder ein wesentlicher Softwaremangel die Nutzung auf der Hardware des Kunden verhindert und StatInsight das Problem nicht beheben kann. Anträge müssen innerhalb der oben genannten Fristen (7 / 14 Tage) gestellt werden. Kontakt: contact@statinsight.eu.
9. Updates und Support
- Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen Updates, Fehlerbehebungen oder Sicherheitspatches bereitstellen. Updates können Funktionen ändern oder entfernen.
- Supportleistungen stehen während der aktiven Lizenzlaufzeit zur Verfügung und umfassen weder die Validierung statistischer Ergebnisse noch eine Beratung zur Forschungsmethodik.
- Der Lizenzgeber garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Lizenzprüfserver. Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit stellt keine Vertragsverletzung des Lizenzgebers dar.
10. Gewährleistungsausschluss
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER RICHTIGKEIT ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
DER LIZENZGEBER GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS: (I) DIE SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRICHT; (II) DIE SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIERT; (III) EIN VON DER SOFTWARE ODER DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN BIBLIOTHEKEN DRITTER ERZEUGTES STATISTISCHES ERGEBNIS RICHTIG, VOLLSTÄNDIG ODER FÜR DEN ANWENDUNGSFALL DES LIZENZNEHMERS GEEIGNET IST; ODER (IV) MÄNGEL BEHOBEN WERDEN.
DA DIE SOFTWARE ALS SCHNITTSTELLE ZU BIBLIOTHEKEN DRITTER DIENT, ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER KEINE GEWÄHR FÜR DIE RICHTIGKEIT DER VON DIESEN BIBLIOTHEKEN DURCHGEFÜHRTEN BERECHNUNGEN UND SCHLIESST JEDE HAFTUNG FÜR SOLCHE BERECHNUNGEN AUSDRÜCKLICH AUS.
11. Haftungsbeschränkung
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST DIE GESAMTE KUMULIERTE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR ALLE ANSPRÜCHE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG AUF DIE LIZENZGEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE DER LIZENZNEHMER IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM ANSPRUCH TATSÄCHLICH GEZAHLT HAT.
DER LIZENZGEBER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR: (I) INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN; (II) ENTGANGENEN GEWINN, UMSATZ-, DATEN-, GESCHÄFTS- ODER GOODWILL-VERLUSTE; (III) SCHÄDEN AUS FALSCHEN ODER UNGEEIGNETEN EINGABEDATEN; (IV) SCHÄDEN AUS FEHLERN IN BIBLIOTHEKEN DRITTER; (V) SCHÄDEN, DIE DARAUS ENTSTEHEN, DASS SICH DER LIZENZNEHMER BEI FACHLICHEN, MEDIZINISCHEN, FINANZIELLEN ODER RECHTLICHEN ENTSCHEIDUNGEN AUF STATISTISCHE AUSGABEN VERLÄSST; ODER (VI) SCHÄDEN AUS EINER UNTERBRECHUNG DES LIZENZPRÜFDIENSTES.
Zwingende gesetzliche Ausnahmen (deutsches Recht): Nichts in diesem Vertrag beschränkt die Haftung des Lizenzgebers für: (i) Schäden aus vorsätzlichem Verhalten (Vorsatz) oder grober Fahrlässigkeit (grobe Fahrlässigkeit); (ii) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (iii) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (Produkthaftungsgesetz); oder (iv) jede sonstige Haftung, die nach zwingendem Recht nicht beschränkt werden kann.
12. Datenschutz
- Die Software verarbeitet Daten lokal auf dem Gerät des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber erhebt, speichert oder übermittelt weder die Eingabedaten noch die Analyseergebnisse des Lizenznehmers an seine Server.
- Die Lizenzschlüsselprüfung und die Update-Prüfung umfassen eine Netzwerkkommunikation, die auf Authentifizierung und Versionsmetadaten beschränkt ist. Es werden keine Analysedaten übermittelt.
- Der Lizenznehmer ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Software allein für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich.
13. Geistiges Eigentum
Alle Rechte des geistigen Eigentums an der StatInsight-Software — einschließlich Quellcode, Design, Dokumentation, Marken und Logos — verbleiben ausschließlich bei der StatInsight UG (haftungsbeschränkt). Nichts in diesen Bedingungen überträgt Rechte des geistigen Eigentums auf den Lizenznehmer.
14. Kündigung
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diesen Vertrag bei einer wesentlichen Verletzung, einschließlich unbefugter Verbreitung, Weitergabe von Lizenzschlüsseln oder Zurückentwicklung, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt keine Erstattung. Der Lizenzgeber kann außerdem mit angemessener schriftlicher Frist kündigen, wenn das Softwareprodukt eingestellt wird. Bei Kündigung muss der Lizenznehmer jede Nutzung einstellen und alle Kopien der Software entfernen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte im Saarland, Deutschland, zuständig. Nach Wahl des Lizenzgebers können Streitigkeiten alternativ durch ein bindendes Schiedsverfahren nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) beigelegt werden; Verfahrenssprache ist Englisch.
16. Sonstiges
- Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absprachen.
- Änderungen bedürfen der Schriftform. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung aktualisieren; die weitere Nutzung der Software gilt als Annahme der überarbeiteten Bedingungen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der übrige Vertrag in vollem Umfang wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
- Verzichtet der Lizenzgeber auf die Durchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
Mit der Installation oder Nutzung der Software bestätigt der Lizenznehmer, diesen Vertrag gelesen und verstanden zu haben und an ihn gebunden zu sein.
StatInsight UG (haftungsbeschränkt)
Friedensstr. 2, 66787 Wadgassen, Deutschland
contact@statinsight.eu ·
statinsight.eu